Baugewaehrleistung
Baugewährleistungs-Versicherung
Sichern Sie sich für die Gewährleistungszeit vor finanziellen Belastungen ab, die aus der Mängelbeseitigung entstehen können.
Die Baugewährleistungsversicherung ist für folgende Branchen geeignet:
Bauhauptgewerbe, Bauhandwerk, Elektriker, Bau- und Gebädedienstleister, Immobilienmanagement
Viele Bauherren zögern Zahlungen hinaus, um bei Mängeln abgesichert zu sein. Gleichzeitig bilden Sie als Bauunternehmer hohe Rückstellungen, um Gewährleistungsansprüche erfüllen zu können. Beides geht zulasten Ihrer Liquidität und Rendite. Die Gewährleistungsversicherung ist Ihre Garantie an den Bauherren, dass die Kosten für Mängelbeseitigung oder Nachbesserungen übernommen werden. Auch Ihr Kunde erhält so maximale Sicherheit und zahlt meist schneller.
Drei gute Gründe für die Baugewährleistungs-Versicherung:
- Wir übernehmen Gewährleistungsansprüche Mit dieser Versicherung bieten wir Ihnen einen umfassenden Schutz vor finanziellen Belastungen, die Ihnen aus der Verpflichtung zur Mängelhaftung entstehen können.
- Senkung der Aval-Kreditlinie bei Banken und Versicherungen. Sie erweitern Ihren Liquiditätsspielraum und schaffen zusätzliches Investitionspotenzial. Eine Absicherung durch zusätzliche Gewährleistungsbürgschaften ist dadurch hinfällig.
- Baubegleitende Qualitätsprüfung! Die Baugewährleistungsversicherung stärkt Ihr Qualitätsmanagement. Während der Bauphase begleiten unabhängige Sachverständige das Projekt.
Vertrauen Sie der Baugewährleistungs-Versicherung
Leistungen der Baugewährleistungs-Versicherung
- Baubegleitende Qualitätsprüfung durch unabhängige Sachverständige
- Übernahme von Kosten für die Suche nach der Schadensursache
- Leistungen von allen Subunternehmern mit abgesichert
- Übernahme von Gewährleistungsansprüchen des Bauherren innerhalb der fünfjährigen Gewährleistungsfrist
- Verbraucherschutz durch Direktanspruch des Bauherren gegenüber der VHV im Fall der Insolvenz
- Erweiterung des Liquiditätsspielraums
Baugewährleistungsversicherung, schützt Sie und Ihre Kunden bei Gewährleistungsansprüchen