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Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung

Was ist die private Haftpflichtversicherung?

Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Das ist gesetzlich geregelt.

Der Schadenverursacher muss dem Geschädigten Ersatz leisten – und zwar im Ernstfall mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden.
Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht eine

Haftpflichtversicherung.

Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann.

Was leistet die private Haftpflichtversicherung?

Nur eine private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen. Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft sie, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht.

die Kosten der Wiederherstellung
bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände

die Kosten für Folgeschäden
wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall

bei verletzten Personen:
  • Bergungskosten
  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente

Unberechtigte Ansprüche abwehren („passiver Rechtsschutz“)?

Die

Haftpflichtversicherung

wehrt auch Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind. Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.

Wissenswertes
Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt darauf achten, dass ausreichend hohe Versicherungssummenvereinbart werden. Denn gerade bei Personenschäden erreichen die Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe.
Forderungsausfall
Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Fahrradfahrer körperlich schwer verletzt wird und dadurch gezwungen wird sein gesamtes Haus behindertengerecht umzubauen? Im Idealfall zahlt die Privat­Haftpflichtversicherung des Fahrradfahrers. Wenn der Biker aber keine Versicherung hat und darüber hinaus zahlungsunfähig ist, geht das Unfallopfer leer aus.
Für solche Fälle bieten einige Versicherer einenForderungsausfallschutz an. Der greift, wenn berechtigte Forderungen des Versicherungsnehmers nicht durch den Schadenverursacher erfüllt werden (können). In solchen Fällen entschädigt der Privat­Haftpflichtversicherer (anstelle des Verursachers) den Versicherungsnehmer.
Gefälligkeiten
Wer im Rahmen eines sogenannten Freundschaftsdienstes oder einer Gefälligkeit einen Schaden anrichtet, muss in der Regel nicht selbst haften.
Beispiel Wohnungsumzug: Lässt ein Freund aus Versehen den teuren Fernseher fallen, gehen viele Gerichte davon aus, dass die Haftung stillschweigend ausgeschlossen wurde. Denn andernfalls wa¨re der Helfer höchstwahrscheinlich nicht bereit gewesen, seinem Freund zu helfen.
Bei Gefälligkeiten ersetzt die Privat­Haftpflichtversicherung des helfenden Freundes den entstandenen Schaden also erst einmal nicht.
Es gibt allerdings Versicherer, die Gefälligkeiten und Freundschaftsdienste einschließen.
Schlüsselverlust
Prinzipiell ist das Abhandenkommen von Gegenständen in der Privat­Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Aber:Der Schlüsselverlust lässt sich in der Haftpflichtversicherung zusätzlich einschließen. Der Versicherungsnehmer sollte einfach kurz bei seinem Versicherer nachfragen.
Wichtig: Die Leistung beim bloßen Verlust von Schlüsseln beschränkt sich auf das Austauschen der Schlösser. Da das zum Beispiel in einem Mietshaus sehr teuer ist, ist die Kostenübernahme in der Regel eingeschränkt oder es wird eine Selbstbeteiligung fällig.
Schmerzensgeld
Unter Schmerzensgeld versteht man eine Entschädigung in Geld für Schäden, die nicht materieller Art sind – zum Beispiel das Leid durch einen psychischen Schock.
Schmerzensgeld kann verlangen, wer durch Verschulden oder Fehlverhalten des Verursachers zu immateriellem Schaden gekommen ist. Auch wenn eine Gefährdungshaftung vorliegt, kann Schmerzensgeld beansprucht werden.

Es gibt verschiedene Gründe, warum etwa 20% der deutschen Bevölkerung keine private Haftpflichtversicherung haben:

  1. Unwissenheit: Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass eine private Haftpflichtversicherung sehr wichtig sein kann und was sie abdeckt.
  2. Finanzielle Gründe: Einige Menschen können sich eine private Haftpflichtversicherung aufgrund finanzieller Einschränkungen nicht leisten.
  3. Fehlende Motivation: Es gibt Menschen, die glauben, dass sie niemals in eine Situation geraten werden, in der sie haftpflichtig sind, und deshalb keine Notwendigkeit sehen, eine Versicherung abzuschließen.
  4. Risikobereitschaft: Es gibt auch Menschen, die bewusst auf eine private Haftpflichtversicherung verzichten, weil sie sich selbst als sehr vorsichtig und risikoarm einschätzen und daher das Risiko einer Haftung für gering halten.
  5. Ablehnung: Einige Menschen lehnen Versicherungen generell ab und möchten aus Überzeugung keine private Haftpflichtversicherung abschließen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine private Haftpflichtversicherung in vielen Fällen sehr nützlich sein kann, da sie den Versicherten vor hohen Schadensersatzforderungen schützt, die er sonst aus eigener Tasche bezahlen müsste. Daher ist es ratsam, sich über die Möglichkeiten und Vorteile einer solchen Versicherung zu informieren und eine Entscheidung zu treffen, die auf den individuellen Bedürfnissen und Risiken basiert.

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