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Bausparen

Bausparen - so eifach ist es!

Hast Du Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen und nutzt sie auch?

Oder gehörst Du zu den sieben Millionen, die dieses Geld jährlich verschenken? Dabei ermöglichen sie gerade bei kleinem Einkommen, ein wenig Geld zur Seite zu legen.

Dein Arbeitgeber hilft Dir beim Sparen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zuwendungen in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat vom Arbeitgeber. Ob und in welcher Höhe sie Dein Arbeitgeber zahlt, regelt der Tarifvertrag. Er kann sie auch auf eigene Faust zahlen, der Zuschuss ist aber keine Pflicht. Die VL lohnen sich aber auch ohne Zuschuss. Denn wenn Du einen Teil Deines Lohnes dafür nimmst, musst Du auf das gesparte Geld weder Steuern noch Sozialversicherung zahlen. Fordere einfach Deinen Arbeitgeber auf, einen Teil Deines Lohns in einen VL-Vertrag einzuzahlen. Das muss er tun!

Hol Dir einen Zuschuss vom Staat

Vermögenswirksame Leistungen sind als Sparanreiz für Leute mit kleinem Einkommen gedacht. Solange Dein zu versteuerndes Einkommen als Single nicht über 17.900 Euro im Jahr liegt, hast Du Anrecht auf einen Zuschuss vom Staat: die Arbeitnehmersparzulage. Sparst Du in einen Fonds, sind es sogar 20.000 Euro.
Unter „zu versteuerndem Einkommen“ versteht man das Bruttogehalt abzüglich der Werbungskosten und Freibeträge; der Betrag steht in Deinem Steuerbescheid vom Finanzamt. Wie hoch die Einkommensgrenze und die Zahlung vom Staat genau ist, hängt vom VL-Vertrag und Deinen Sparraten ab. Am höchsten ist sie beim Aktiensparen: Da kannst Du bis zu 80 Euro pro Jahr als Zuschuss bekommen.

Aktien und Banksparen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Deine vermögenswirksamen Leistungen anzulegen. Neben dem Banksparplan und Bausparen sind auch Fondssparpläne mit ETFs möglich.
Viele scheuen sich davor, Geld in Aktien zu investieren. Sie denken, ihr Einkommen sei zu klein, die Gebühren zu hoch und das Risiko von Verlusten zu groß. Doch es gibt spezielle Anbieter für VL-Fondssparpläne, die kleine Beiträge zu geringen Gebühren anlegen.
Und Du hast gute Renditechancen, wenn Du bereit bist, das Geld etwas länger nicht anzurühren: Über zehn bis fünfzehn Jahre haben Anleger in den vergangenen Jahrzehnten nie Verluste an der Börse gemacht. Um staatliche Zuschüsse behalten zu dürfen, muss ein VL-Sparplan ohnehin sieben Jahre laufen, bevor Du ans Geld kannst.

Vermögenswirksame Leistung, Arbeitnehmer

Bausparen, Ihr Paket für den perfekten Berufsstart

Sparen und eine Immobilie finanzieren – ein Bausparvertrag kombiniert beides. Bausparer sparen erst einmal in regelmäßigen Raten Eigenkapital an. Damit sichern sie sich zugleich ein günstiges Bauspardarlehen für später.
Bausparen
Hersteller: Mette Versicherung
Model: Bausparen
Product ID: Bausparen, Bausparvertrag, vermögenswiksame Leistungen, VWL

Bausparen, Ihr Paket für den perfekten Berufsstart

Sparen und eine Immobilie finanzieren – ein Bausparvertrag kombiniert beides. Bausparer sparen erst einmal in regelmäßigen Raten Eigenkapital an. Damit sichern sie sich zugleich ein günstiges Bauspardarlehen für später. Wenn die Bausparkasse die Vertragssumme nach einer Sparzeit von beispielsweise (je nach Tarif und Einzahlung) Jahren ist der Vertrag Zuteilungsreif und Sie können ein zinsgünstiges Bauspardarlehen bekommen.
Die staatliche Bausparförderung und die Arbeitnehmersparzulage haben zum Ziel, vor allem Arbeitnehmern mit geringeren Einkommen beim Kapitalaufbau für den Kauf oder Bau einer Immobilie bzw. beim Sparen zu fördern. Beide Fördermittel lassen sich kombinieren.

Wohnungsbauprämie

Das kleine Zubrot für Bausparer
Wer über einen Bausparvertrag verfügt, kann vom Staat die Wohnungsbauprämie in Höhe von maximal 45,06 Euro (Verheiratete 90,11 Euro) pro Jahr erhalten. Dies entspricht 8,8 Prozent des zu fördernden maximalen Sparbetrages von 512 Euro (1.021 Euro). Das Geld wird vom Finanzamt jährlich für höchstens 10 Jahre direkt auf das Bausparkonto überwiesen.
Für Verträge, die seit 2009 abgeschlossen wurden, gilt grundsätzlich, dass nur noch derjenige Anspruch auf die Prämie hat, der zukünftig das Guthaben von Bausparverträgen nachweislich einer „wohnwirtschaftlichen Verwendung“ zuführt. Darunter ist der Erwerb eines Grundstückes, eines Wohnhauses oder einer Wohnung, Umbau oder Renovierung eines Wohngebäudes, Modernisierung einer Mietwohnung, der Bau eines Hauses, der Ausbau bzw. die Erweiterung einer Wohnung oder eines Wohnhauses oder die Ablösung von Baudarlehens zu verstehen. Ausnahme: Hat der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann er frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss frei über die Bausparsumme verfügen. Außerdem gelten bestimmte Härtefallregelungen. Ledige, die pro Jahr über mehr als 25.600 Euro zu versteuerndes Einkommen (Verheiratete über mehr als 51.200 Euro) im Jahr verfügen, erhalten keine Wohnungsbauprämie.

Arbeitnehmersparzulage

Für das Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen können Arbeitnehmer Zulagen aus zwei verschiedenen Fördertöpfen erhalten. Zahlt ein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber den zulagenbegünstigten Höchstbetrag von nun 470 Euro vermögenswirksam in einen Bausparvertrag ein, gibt der Bund die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 Prozent auf die jährliche Sparleistung – also bis zu 43 Euro – dazu. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer die Förderung einer weiteren Anlage mit Beteiligungsform, also beispielsweise einen Aktienfonds, beantragen. Hier beträgt die Förderhöhe 18 Prozent auf die maximal geförderte Summe von 400 Euro und ergibt so eine Zulage von 72 Euro pro Jahr. Eine Voraussetzung um in den Genuss der Zulagen zu kommen besteht darin, dass der Sparer die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet – alleinstehende Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als 17.900 Euro im Jahr verdienen, verheiratete nicht mehr als 35.800 Euro.

Der erste richtige Job, das erste richtige Einkommen und das erste Mal richtig unabhängig – all das ist neu und super spannend. Jetzt fehlt nur noch das regelmäßige Einkommen richtig zu organisieren.  Und das am besten mit staatlichen Förderungen vom BHW Bausparen und dem Girokonto der Postbank.
Doppelabschluss für Startschuss
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Bausparen - je eher desto besser. Denn schon kleine Beträge summieren sich zu einem kleinen Vermögen. Bleiben Sie flexibel: Sie sparen für eine gute Zukunft, ohne sich in Ihrer Lebensplanung festzulegen.
Bausparen für Ihre Sparziele:
  • attraktiver Guthabenzins: 1,0 % p.a. garantiert
  • Jugendbonus von 0,6 % der Bausparsumme
  • Einkommensabhängige staatliche Förderung: Arbeitnehmersparzulage auf Vermögenswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämie

Attraktiv, weil gefördert


Sparen hat für junge Leute nicht immer oberste Priorität, doch gerade in diesem Alter lohnt es sich besonders. So stehen jungen Leuten je nach ihrer persönlichen Situation drei Förderwege zur Verfügung: Schon 16-Jährige können die Wohnungsbauprämie als Sparturbo nutzen. Die Arbeitnehmersparzulage erhalten viele Auszubildende für Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Berufsanfänger sollten auch die Fördergelder aus einem Wohnriester-Vertrag in ihre Überlegungen einbeziehen.

Geld vom Chef

Die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einem Bausparvertrag honoriert der Staat innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen mit der Arbeitnehmersparzulage. In der Personalabteilung erfahren Berufsanfänger, wie viel VL der Arbeitgeber dazu gibt, denn die Höhe variiert je nach Branche und Tarifregion. Da hier Ziel ist,  junge Arbeitnehmer bei der Bildung von Vermögen zu unterstützen, werden die VL nicht gemeinsam mit dem Gehalt auf das Girokonto überwiesen, sondern der Arbeitgeber zahlt sie direkt auf das Bausparkonto ein. Das Extra-Geld kann bis zu 480 € jährlich betragen.

Zulage für Sparfüchse

Für maximal 480 € angespartes Bausparkapital gibt es vom Staat innerhalb der gesetzlichen Einkommensgrenzen noch die Arbeitnehmersparzulage obendrauf. Da Berufseinsteiger in der Regel innerhalb dieser Grenze von 17.900 € zu versteuerndem Jahreseinkommen liegen, kommen sie meist in den Genuss des attraktiven Zuschusses von neun Prozent. Das liegt weit über dem, was andere Anlagemöglichkeiten zu bieten haben!
Bausparen mit Prämie
Um die Wohnungsbauprämie beantragen zu können, muss der Sparer mindestens 16 Jahre alt sein. Dabei kommt es nicht darauf an, ob er als Schüler, Lehrling oder Student noch in der Berufsausbildung steckt oder diese bereits abgeschlossen hat. Der maximal geförderte Sparbeitrag liegt bei 512 Euro pro Jahr. Darauf zahlt der Staat 8,8 Prozent als Prämie.

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