VWL-Fonds-Leben
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Ein 20 jährige Person bekommt über 100.000 Euro* mit 67 ausbezahlt. Das best daran, die Beiträge hat der Chef bezahlt über VWL monatlich 40 EUR.
(*bei einer prognostizierten Verzinsung von ca. 7 %)
NÜRNBERGER vermögenswirksame FLV Doppel-Invest
Bis zu 40 EUR monatlich zusätzlich zum Bruttogehalt: Mit freiwilligen vermögenswirksamen Leistungen (VWL) des Arbeitgebers können Arbeitnehmer Vermögen
oder auch eine private Altersvorsorge aufbauen. Die Anlageform können die Arbeitnehmer selbst wählen. Machen Sie die vermögenswirksame fondsgebundene Lebensversicherung Doppel-Invest zu Ihrem VWL-Wunschprodukt, so haben Sie eine kleine kostenlose Altersversorgung die Ihr Arbeitgeber finanziert - dank des Arbeitgebezuschuss zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen.
Unsere Antworten auf Ihre häufigsten Fragen.
Wie funktioniert VWL?
Vermögenswirksame Leistungen sind tarifvertraglich oder durch den Arbeitsvertrag geregelt. Der Betrag von bis zu 40 EUR im Monat wird vom Arbeitgeber direkt in den Sparvertrag überwiesen.
Auch wenn der Arbeitgeber keinen Beitrag zur Vermögensbildung leistet, können Arbeitnehmer, die unter die gesetzliche Förderung fallen, einen Teil ihres Nettogehalts als Sparleistung durch den Arbeitgeber abziehen lassen.
Zu den wichtigsten Anlageformen zählen: Lebensversicherung, Investmentsparplan, Banksparplan oder Bausparvertrag.
Wer hat Anspruch auf VWL?
- Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende.
- Teilzeitbeschäftigte erhalten die VWL meist nur anteilig. Wer neu in einen Job einsteigt, bekommt die VWL oft erst nach der Probezeit.
Welche Vorteile haben VWL Lebensversicherungen?
- Bis zur Auszahlung sind die Erträge steuerfrei.
- Ab dem 62. Lebensjahr und einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren fällt keine Abgeltungsteuer an. Es wird lediglich die Hälfte der Erträge mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
- Eine monatliche Änderung der Anlagestrategie (Shift und/oder Switch) ist steuerfrei.
- Garantierter Todesfallschutz: Bei anderen Anlageformen (z. B. Investmentsparplan) gibt es im Todesfall nur das bis dahin angesammelte Guthaben.
- Wird die Todesfallleistung ausgezahlt, fällt keine Abgeltungsteuer an.
Effektiver Einsatz fürs Extrageld
Bank- oder Fondssparplan, Bausparer: Das sind die gängigen VWL-Angebote, die viele Arbeitnehmer im Kopf haben.
Mit der NÜRNBERGER VWL-FLV Doppel-Invest können Sie Sicherheit sowie Renditechancen vereinen und für den eigenen Vermögensaufbau nutzen. Je nach dem, wie hoch der Arbeitgeberanteil zur VWL ist, wird das umso attraktiver.
NÜRNBERGER Doppel-Invest
Das Prinzip: Mit Fonds und Depots profitieren Sie von den Chancen der Aktienmärkte.
Gleichzeitig geben Garantie und Wertsicherung den nötigen Schutz für die Altersvorsorge mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung (FLV).
Dynamisches Sicherungsverfahren Doppel-Invest:
Je nach Börsenlage wird das Guthaben jeden Monat zwischen den Anlageformen (Garantiefonds, frei wählbarer Fonds/Fondsdepots konventionelle Kapitalanlage) umgeschichtet.
So garantieren wir zum Vertragsablauf mindestens die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 50 % der eingezahlten Beiträge.
VWL – die Anlage mit Potenzial
- Sie haben damit eine attraktive Alternative, z. B. zum Bausparer
- Garantierter Todesfallschutz: Im Gegensatz zu anderen „Sparprodukten“ ist das eine Absicherung mit (Mindest-)Todesfallschutz. Wird die Todesfallleistung ausgezahlt, fällt keine Abgeltungsteuer an.
- Steuerfreier Fondswechsel: Anlagestrategie kostenlos ändern, beim Umschichten wird keine Abgeltungsteuer fällig
- Leistungsvarianten: Fondsanteile (freier Fonds) übertragen oder Kapital steueroptimiert in Teilbeträgen auszahlen bzw. mit einem Anschlussvertrag verrenten
- Flexible Ablaufphase: In den letzten 5 Jahren der Vertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit zum nächsten Monatsersten beendet werden.
- Entnahmen aus dem freien Fonds möglich
- Kostenloses Anlage- und Ablaufmanagement (Life-Cycle-Modell), zusätzliche Wertsicherung möglich
- Steuerliche Vorteile (Halbbesteuerung)*
*Voraussetzung: Mindestlaufzeit 12 Jahre und Auszahlung nicht
vor dem 62. Lebensjahr
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