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Wohngeldrechner

Wohngeldrechner - Wohngeld berechnen

Rechnen Sie schnell nach ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben

Wohngeldrechner - Um unseren Lesern eine Hilfe zur Berechnung des Wohngeldes zu geben, haben wir einen eigenen Wohngeldrechner entwickelt. Berechnen Sie mit unserem Wohngeldrechner, das Wohngeld, das Sie voraussichtlich als staatliche Förderung erhalten können. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die vom Wohnort abhängigen unterschiedlichen Wohngeldsätze. Die Vorschriften des Wohngeldgesetzes wurden in diesem Rechner bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt, eine Prüfung auf den grundsätzlichen Anspruch auf Wohngeld kann nur die zuständige Wohngeldstelle vornehmen.
 
 

Anspruch auf Wohngeld ermitteln

 
Wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind, dann gibt es das Wohngeld als Mietzuschuss. Für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung wird das Wohngeld als Lastenzuschuss gezahlt.
 
Mit diesem Wohngeldrechner sehen Sie schnell, ob es sich lohnt, zu Ihrer Miete einen Wohngeldantrag zu stellen oder welche Sozialleistungen generell möglich sind.
 
Um unseren Lesern eine Hilfe zur Berechnung des Wohngeldes zu geben, haben wir einen eigenen Wohngeldrechner entwickelt, der alle Rechenschritte übernimmt. Zur Berechnung des Wohngeldes sind verschiedene Faktoren relevant, die auch in unserem Wohngeldrechner abgefragt werden. Nur wenn Sie alle abgefragten Kriterien zur Wohngeldberechnung korrekt ausfüllen, erhalten Sie auch die zu erwartende Höhe des Wohngeldes. Dabei sind neben den Angaben zum Ort (Bundesland und Stadt) auch die Anzahl der Familienmitglieder und deren jeweiliges Einkommen wichtig. Ebenso sollten richtige Angaben zur Wohnung - also die monatliche Kaltmiete und die Nebenkosten ohne Heizung - gemacht werden.
 
Des Weiteren sind Angaben zu einer etwaigen Schwerbehinderung, bzw. zum Pflegegeldanspruch von Nöten, um mit unserem Rechner das Wohngeld berechnen zu können. Geben Sie die Schwerbehinderung bitte nur dann in unseren Wohngeldrechner ein, wenn eine 100 prozentige Schwerbehinderung oder wenigstens die Pflegestufe 1 zu mindestens 80 Prozent besteht. Die Angabe beim Pflegegeld bitte nur ausfüllen, wenn eine Schwerbehinderung zwischen 50 und 80 Prozent vorliegt.
 


 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei unserem Wohngeldrechner, nicht um rechtsverbindliche Angaben handelt. Da nur die wichtigsten Fälle mit dem Wohngeldrechner betrachtet werden, kann nur Ihre Wohngeldstelle eine rechtsverbindliche Auskunft geben. Wir haben jedoch bereits mehrfach ein positives Feedback von unseren Lesern bekommen, die mit unserer Wohngeldberechnung bei ihrer Wohngeldstelle waren und deren Wohngeld daraufhin korrigiert wurde.
 
Berechnen Sie mit unserem Wohngeldrechner Ihren Anspruch auf staatliche Förderung. Wohngeld schnell und unkompliziert berechnen. Testen Sie jetzt unseren Wohngeldrechner. Wir bieten zudem noch weitere Rechner wie z.B.: den Nettolohnrechner, den Basisrentenrechner oder den Riesterrechner. Unser Wohngeldrechner rechnet mit den aktuellen Zahlen und ist somit für 2013 anzuwenden.
 
Dennoch wurde unser Wohngeldechner mit den aktuellen Zahlen gefüttert. So können Sie die Höhe des Wohngeldgeldes für 2014, 2015 und 2016 berechnen. Selbstverständlich gilt kann die Wohngeldberechnung für alle Bundesländer und jede Stadt Deutschlands durchgeführt werden und ist mit allen wichtigen Optionen ausgestattet.
 
Wohngeldrechner für Sachsen, Bayern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen, Brandenburg, Bremen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Frankfurt am Main, Leipzig usw.
 
Sollten Sie mit unserem Rechner ein Ergebnis erhalten, empfiehlt es sich umgehend einen Wohngeldantrag bei der für Sie verantwortlichen Wohngeldstelle einzureichen. Eine rückwirkende Zahlung ist dabei nur in Ausnahmefällen möglich. Ehe der Antrag bearbeitet wurde, dauert es jedoch einige Wochen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Antragsstellung und hoffen, dass Ihnen unser Wohngeldrechner dabei eine Hilfe sein konnte.

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