
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Artikel 15 einen weitreichenden Auskunftsanspruch von Versicherungsnehmern gegenüber ihren Versicherungen vor.

Mit eigenen Versicherungsangeboten wollen die US-Digitalgiganten auch den Versicherungsmarkt aufrollen. In den USA hat die kleine Revolution bereits begonnen...