Für den Enkel gespart, für die Pflege eingezogen
Veröffentlicht von Mette Versicherungen in Finanzen · Samstag 12 Sep 2020
Tags: Für, den, Enkel, gespart, für, die, Pflege, eingezogen
Tags: Für, den, Enkel, gespart, für, die, Pflege, eingezogen
Für den Enkel gespart, für die Pflege eingezogen
In unserer alternden Gesellschaft werden immer mehr Menschen zum Pflegefall. Wenn die
Pflegekosten das Budget des Pflegebedürftigen übersteigen und keine Vorsorgeversicherung
abgeschlossen wurde, springt der Staat zunächst ein. Im Anschluss versucht er seine Auslagen
zurückzubekommen, etwa bei den Kindern, sofern diese gut verdienen. Er darf aber auch auf im
Namen der Enkelkinder angelegte und besparte Lebensversicherungen und Sparkonten zugreifen,
wie ein aufsehenerregendes Urteil des OLG Celle bekräftigt hat.
Zu verhandeln war, ob Bonussparkonten, die eine Großmutter 2003 und 2005 für ihre beiden Enkel
angelegt und mit 50 Euro monatlich bespart hatte, vor dem Zugriff des Staates sicher sind. Immerhin
liefen die Konten auf die Namen der Enkel. Mit der Entscheidung pro Sozialträger haben die Richter
für Verunsicherung gesorgt: Wie kann man seinen Enkelkindern auf sichere Weise Geld zukommen
lassen, ohne dass es später wieder eingezogen werden kann? Zur Disposition stehen generell
Schenkungen, die nicht als Anstandsschenkung gelten. In letztere Kategorie fallen beispielsweise
Hochzeitsgeschenke. Liegt der Zweck dagegen im Kapitalaufbau, wie auch bei einer
Kapitallebensversicherung, hat der Staat prinzipiell ein Zugriffsrecht. Die beste Vorsorge ist eine
private Pflegezusatzversicherung, die indirekt auch das für die Enkel angesparte Vermögen schützt.