„Salomonisches“ Gerichtsurteil zur Tierhalterhaftung bei Gefälligkeitsdiensten!
Veröffentlicht von Mette Versicherungen in Versicherung · Mittwoch 02 Jun 2021
Tags: „Salomonisches“, Gerichtsurteil, zur, Tierhalterhaftung, bei, Gefälligkeitsdiensten!
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„Salomonisches“ Gerichtsurteil zur Tierhalterhaftung bei Gefälligkeitsdiensten!
Ein Hundehalter konnte sein Tier wegen Schichtdienst-Verpflichtungen nicht regelmäßig
ausführen. Weil ihr das Gassigehen Freude bereitete, sprang eine Nachbarin über Jahre hinweg
für ihn ein. Einmal jedoch rannte der angeleinte, üblicherweise ruhige Vierbeiner los, um einer
Katze nachzujagen. Die Nachbarin stürzte daraufhin und zog sich schwere Verletzungen zu, die
eine dauerhafte Teilinvalidität zur Folge haben. Vor dem Landgericht Coburg wollte sie dafür
Schadensersatz vom Hundehalter erstreiten.
Die Richter urteilten: Auch wenn die Klägerin aus Gefälligkeit das Gassigehen übernahm,
handelte sie damit nicht auf eigene Gefahr – der Hundehalter haftet also grundsätzlich. Weil die
Klägerin jedoch mit einem plötzlichen Losreißen des Hundes bei einem Spaziergang in der
Dämmerung habe rechnen müssen, wurde die Haftung auf die Hälfte der Schadenssumme
begrenzt. Der Fall unterstreicht erneut, wie wichtig eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist.
Denn schon wenn ein Haustier unkontrolliert auf die Straße läuft und Autofahrer daraufhin
ausweichen, kann es zu immensen Schäden kommen – für die regelmäßig die Tierhalter
geradestehen müssen.