Auch virtuelle Güter sind nun versicherbar
Veröffentlicht von Mette Versicherungen in Versicherung · Samstag 12 Sep 2020
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Auch virtuelle Güter sind nun versicherbar
Schon bisher gab es Versicherungen speziell für die wachsende Zielgruppe der ComputerspielLiebhaber. Die Policen umfassten aber lediglich die Hardware, also die Konsolen, Laptops und PCs,
während virtuelle Güter – etwa Avatare mit besonderen Fähigkeiten – außen vor blieben. Dabei
steckt auch in so manchen Nullen und Einsen richtig Geld: Von den 6,1 Milliarden Euro, die 2019
hierzulande mit Computer- und Videospielen umgesetzt wurden, entfielen 2,25 Milliarden auf InGame-Käufe.
Die damit erworbenen, oder auch die selbst erspielten, virtuellen Güter lassen sich neuerdings
ebenfalls versichern. Mit den bisher erhältlichen Angeboten kann man beispielsweise seine Accounts
auf verschiedenen Plattformen gegen Hackerangriffe wappnen; erstattet werden im Verlustfall die
Kosten für erworbene Items. Ein eventueller Marktwertzuwachs bleibt dabei unberücksichtigt.
Zudem sind erspielte und nicht erworbene Güter außen vor. Ein anderes Angebot richtet sich an ESport-Vereine und umfasst rund um eine Vermögensschadenspolice verschiedene Module, die auch
erspielte Items abdecken.