BaFin rät Bankkunden, Prämiensparpläne zu überprüfen
Veröffentlicht von Mette Versicherungen in Finanzen · Donnerstag 04 Feb 2021
Tags: BaFin, rät, Bankkunden, Prämiensparpläne, zu, überprüfen
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BaFin rät Bankkunden, Prämiensparpläne zu überprüfen
Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004 sind AGB-Anpassungsklauseln, mit denen
Banken sich vor hohen Zinsverpflichtungen aus Prämiensparplänen aus den 1990er- und
2000er-Jahren drücken wollen, in der Regel unwirksam. Dennoch finden sie noch vielfach
Anwendung, um die variable Grundverzinsung von ehemals bis zu 5 Prozent auf quasi null
herunterzuschrauben. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld ist das wirtschaftlich verständlich, muss
jedoch von den Kunden keineswegs hingenommen werden. Erlaubt ist den Banken lediglich,
unbefristete Prämiensparverträge zu kündigen, deren höchste Prämienstufe erreicht wurde.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Bankkunden nun dringend dazu,
ihre Prämiensparverträge zu überprüfen. „Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv
auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Zinsanpassungsklausel ihr Vertrag
ganz konkret enthält“, betont BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele. Wer unsicher sei, ob
eine Zinsanpassung rechtmäßig erfolgen dürfe, solle sich Rechtsberatung bei einer
Verbraucherzentrale oder einem Anwalt einholen. Parallel dazu prüfe die BaFin derzeit
„konkrete verwaltungsrechtliche Optionen“.