Banken kommen Pflicht zur Negativzinsen-Erstattung nur schleppend nach.
Veröffentlicht von Mette Versicherungen in Finanzen · Freitag 10 Dez 2021
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Banken kommen Pflicht zur Negativzinsen-Erstattung nur schleppend nach.
Im April hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Banken nicht einseitig per AGB-Änderung
„Verwahrentgelte“ einführen dürfen. Die Kunden müssen solchen Negativzinsen auf ihr
Guthaben zustimmen, es reicht nicht, wenn sie nicht widersprechen. Daraus leitet sich ein
Rückerstattungsanspruch ab. Diesem kommen die Banken offenbar nur unwillig nach, wie heiß
gelaufene Beschwerde-Hotlines bei der Finanzaufsicht belegen. Die BaFin forderte die
Geldhäuser nun auf, unverzüglich die „notwendigen Schritte“ einzuleiten. Offen ist allerdings
noch, für welchen Zeitraum die Kunden zu Unrecht gezahlte Negativzinsen zurückfordern
können.
Die Zahl der in Deutschland aktiven Banken, die Verwahrentgelte verlangen, ist mittlerweile auf
über 500 gestiegen. Für Aufsehen sorgte Ende November ein – noch nicht rechtskräftiges –
Urteil des Landgerichts Berlin, das die Zulässigkeit von Negativzinsen auf Tagesgeld- und
Girokonten-Einlagen bestritt. Während die Kreditwirtschaft von einer Einzelfallentscheidung
spricht, möchte der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband ein höchstrichterliches
Verbot von Verwahrentgelten erwirken.