BEV-Insolvenz - was tun?
Veröffentlicht von Mette Versicherungen in Versorger · Dienstag 12 Feb 2019
Tags: BEV, Insolvenz, was, tun?
Tags: BEV, Insolvenz, was, tun?
BEV-Insolvenz - was tun?
Bereits Ende Januar haben wir Sie über die Insolvenz des Versorgers BEV Energie informiert.
Die Versorgung mit Strom und Gas ist gesetzlich durch eine Ersatzversorgung sichergestellt. Alle Informationen zum Insolvenzverfahren der BEV finden Sie auf folgender Homepage: www.bev-inso.de.
Im Folgenden haben wir Ihnen je nach Kundensituation alle wichtigen Informationen und unsere Empfehlungen zur Vorgehensweise zusammengefasst:
Sie waren zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung in Belieferung durch BEV
Sie sind ab sofort beim zuständigen Grundversorger in der Ersatzversorgung. Die Versorgung ist lückenlos sichergestellt, allerdings deutlich teurer. In der Ersatzversorgung besteht keine Kündigungsfrist für de Kunden.
Wir empfehlen Ihnen, zeitnah einen neuen, günstigeren Strom- bzw. Gasvertrag abzuschließen.
Als Vorversorger geben Sie in diesem Antrag bitte den zuständigen Grundversorger ein. Da Sie noch keine Kundennummer haben, tragen Sie im Feld „Kundennummer oder Vertragskontonummer“ das Wort „Grundversorger“ ein.
Vor Insolvenzanmeldung
Wechselantrag gestellt
Falls Sie zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung noch in Belieferung durch die BEV war, aber bereits einen Folgevertrag bei einem anderen Versorger abgeschlossen haben, müssen Sie nichts unternehmen. Der Netzbetreiber ist über den Wechsel informiert und bis zum Start des neuen Versorgers sind Sie in der Ersatzversorgung durch den Grundversorger, oder der Vertrag startet mit dem neuen Versorger automatisch früher.
Lieferbeginn durch BEV in der Zukunft
Die entscheidende Frage ist hier, ob Sie bereits eine Lieferbestätigung durch die BEV erhalten haben. Haben Sie diese bekommen und der vereinbarte Belieferungsbeginn liegt in der Zukunft, so sind Sie automatisch zu diesem Zeitpunkt in der Ersatzversorgung. Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ist hier fristlos jederzeit möglich. Haben Sie noch keine Belieferungsbestätigung durch die BEV erhalten, so ist der gestellte Antrag nicht aktiv geworden und Ihr Kunde ist noch ungekündigt bei seinem Vorversorger.
Bonuszahlungen der BEV
Insolvenzbedingt kann die BEV ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Eventuell ausstehende Bonuszahlungen werden wahrscheinlich nicht mehr bedient. Sie können die Forderungen gegen die BEV aber zur Insolvenztabelle anmelden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte www.bev-inso.de.
Wichtig: Laut der BEV werden ab sofort keine weiteren Lastschriften eingezogen. Falls dies doch der Fall sein sollte, empfehlen wir Ihren Kunden, diesen Abbuchungen zu widersprechen.