Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen

Versicherungsmakler, Trendelburg, Hofgeismar, Kassel, Warburg

Versicherungen

Finanzierungen

Rentenversicherung

Versicherungen von A wie Auto bis Z wie Zahn
Kontakt Tel. 05671/7799991

Mette Versicherungen


BESTER PREIS   für
SPITZEN LEISTUNG
Direkt zum Seiteninhalt
© 1988–2022
Mette Versicherungen
Alle Rechte vorbehalten
Ihr Versicherungsmakler in Trendelburg, Bad Karlshafen, Hofgeismar, Grebenstein, Kassel, Calden, Warburg, Marsberg, Liebenau, Borgentreich, Beverungen

Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen

Mette Versicherungen - Versicherungsmakler
Veröffentlicht von Mette Versicherungen in Versicherung · Mittwoch 25 Apr 2018
Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen
Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren.
Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben 760 Euro für die Schadensbehebung auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung.
Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.


Mette Versicherungsmakler, Versicherungen, Darlehn, Bausparen

D-34388 Trendelburg, Sieler Str. 5, Tel.  05671/7799991
Zurück zum Seiteninhalt