Urteil schärft Auskunftsrecht gegenüber Lebensversicherern
Veröffentlicht von Mette Versicherungen in Versicherung · Donnerstag 03 Feb 2022
Tags: Urteil, schärft, Auskunftsrecht, gegenüber, Lebensversicherern
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Urteil schärft Auskunftsrecht gegenüber Lebensversicherern
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Artikel 15 einen weitreichenden
Auskunftsanspruch von Versicherungsnehmern gegenüber ihren Versicherungen vor. Wie
umfassend er in der Praxis greifen sollte, war bereits Gegenstand mehrerer Gerichtsurteile.
Nun legte das Stuttgarter Oberlandesgericht konkretisierend nach und bekräftigte weitgehende
Informationsrechte von Lebensversicherungskunden. Der Kläger hatte moniert, von seiner
Versicherung keine Kopien des archivierten Postverkehrs zu einer zwei Jahre zuvor
ausgelaufenen Police erhalten zu haben. Im Urteil stellen die Richter klar, dass alle
Informationen herausgegeben werden müssen, die sich auf die jeweilige identifizierbare Person
beziehen. Insbesondere solche, die Rückschlüsse auf die persönlichen, wirtschaftlichen oder
rechtlichen Verhältnisse zulassen. Dazu gehören auch Buchhaltungsvorgänge, also vor allem
Zahlungsdaten. Außen vor sind Belange, die ausschließlich den Versicherer betreffen und
keinen Persönlichkeitsbezug haben, etwa interne Kalkulationsdaten zu Tarifen.