Wie lange müssen Autofahrer nach einem Unfall auf die Polizei warten?
Veröffentlicht von Mette Versicherungen in Versicherung · Montag 01 Mär 2021
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Wie lange müssen Autofahrer nach einem Unfall auf die Polizei warten?
Damit ein Unfallschaden von der Versicherung reguliert wird, muss er prinzipiell von
„feststellungsbereiten Personen“, sprich Polizisten, dokumentiert werden. Diese können
allerdings nicht immer zeitnah zum Unfallort kommen, weshalb sich häufig die Frage stellt, wie
lange man als Unfallbeteiligter warten sollte. Reicht eine Stunde? Oder doch lieber zwei oder
drei? Immerhin droht bei einer falschen Entscheidung nicht nur der Verlust des
Versicherungsschutzes, sondern eventuell sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen
Unfallflucht.
Das OLG Dresden urteilte in dieser Frage jetzt: Es kommt drauf an. Im verhandelten Fall hatte
sich die Versicherung geweigert, den Schaden zu begleichen, weil der Versicherte nicht auf die
Polizei gewartet hatte. Dieser war in eine Leitplanke gerutscht und nach einem kurzen Halt
sofort weitergefahren. Die Richter verdonnerten den Versicherer dennoch zur Leistungspflicht.
Das Verhalten des Fahrers sei gerechtfertigt, da sich der Unfall nachts ereignete, während ein
Sturm toste. „Die Angemessenheit der Wartezeit ist abhängig von dem voraussichtlichen
Eintreffen feststellungsbereiter Personen, dem Grad des Feststellungsinteresses der
Berechtigten und dem Interesse des Unfallbeteiligten, die Unfallstelle zu verlassen“, heißt es im
Urteil.