Wird ein Handy „gehalten“, wenn es zwischen Ohr und Schulter geklemmt ist?
Veröffentlicht von Mette Versicherungen in Finanzen · Donnerstag 04 Feb 2021
Tags: Wird, ein, Handy, „gehalten“, wenn, es, zwischen, Ohr, und, Schulter, geklemmt, ist?
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Wird ein Handy „gehalten“, wenn es zwischen Ohr und Schulter geklemmt ist?
Diese Frage musste das OLG Köln kürzlich beantworten. Eine Autofahrerin war per BlitzerSchnappschuss beim Telefonieren während der Fahrt ertappt worden. Das Bild zeigte, dass sie
ihr Handy zwischen Kopf und Schulter bugsierte. Das Amtsgericht Geilenkirchen verhängte ein
Bußgeld, wogegen die Fahrerin Rechtsbeschwerde einlegte. Ihr Argument: Verboten sei das
Telefonieren laut Straßenverkehrsordnung nur, wenn das Handy „aufgenommen“ oder
„gehalten“ wird. Das treffe bei ihr nicht zu, da sie ja beide Hände zur Bedienung des Fahrzeugs
frei gehabt habe.
Die Richter wollten dem nicht folgen: Auch mit anderen Körperteilen als den Händen könne
man etwas halten. Entscheidend und Kern der relevanten Vorschrift sei es, dass die
Konzentration des Fahrers oder der Fahrerin auf das Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt
werden dürfe. Beim Handybugsieren zwischen Kopf und Schulter aber könne diese
Konzentration gestört werden.
Autofahrer sind mithin gut beraten, das Handy während der Fahrt nicht zu berühren, egal mit
welchem Körperteil. Nicht zuletzt kann der Versicherungsschutz durch fahrlässiges Verhalten
gefährdet sein.